Beitragsordnung
SV Blau-Weiß 90 Gartz (Oder) e.V. - Fischerwall 11 - 16307 Gartz (Oder)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein, durch die eine regelmäßige Vereinsarbeit erst möglich ist.
2. Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2017 in Kraft.
3. Der monatliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt 12,50 € für Erwachsene; 7,50 € für Junioren/Auszubildende und 5,00 € für passive Mitglieder.
4. Bei Vereinseintritt ist mit Abgabe des Aufnahmeantrages eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 Euro einschließlich des Beitrages ab dem 1. des Folgemonats bis zum Halbjahresende ausschließlich in bar an den Verein zu entrichten.
5. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg enthalten.
6. Die Beitragskassierung erfolgt durch Bankeinzug zum Ende eines Vierteljahres, eines Halbjahres bzw. eines Jahres. Barzahlungen bedürfen einem gesonderten Vorstandsbeschluss.
7. Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge erfolgt bei Eingang durch den Schatzmeister an den Vorstand.
8. Die Ermäßigung eines Erwachsenen über 18 Jahre muss unaufgefordert schriftlich einen Monat vor Ablauf eines Halbjahres beantragt werden.
9. Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Bei Zahlungsverzug wird je Mahnung eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro erhoben. Zusätzlich werden mit der 2. Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben.
10. Diese Kopie der Beitragsordnung verbleibt beim Mitglied. Mit seiner Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag erkennt das Mitglied diese Beitragsordnung an.
Kontoinhaber: Blau Weiß 90 Gartz e.V.
IBAN: DE 27170560603641000229
BIC: WELADED1UMP